Der Rundfunkbeitrag soll auf Empfehlung der unabhängigen Kommission KEF ab 2021 auf 18,36 Euro steigen. Die Regierungen aller 16 Bundesländer haben einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags zugestimmt. Damit diese Änderung in Kraft tritt, müssen auch noch alle 16 Länderparlamente zustimmen. Das gilt als ungewiss, weil es vor allem im Landtag von Sachsen-Anhalt noch keine erkennbare Mehrheit für die Beitragserhöhung gibt.
WJNRW Landesvorstandsmitglied Viktoria Peveling: „Ich persönlich befürworte diese Erhöhung des Rundfunkbeitrags sehr. Die Corona Krise zeigt, wie wichtig unabhängige Medien für die Gesellschaft sind. Und wie wichtig es für den Einzelnen ist, auf verlässliche Quellen vertrauen zu können.“
Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten tragen maßgeblich zur freien Meinungsbildung bei und befruchten dadurch die gesellschaftliche Debatte. In diesem Sinne stärken sie grundlegende demokratische Strukturen. Der Rundfunkbeitrag ist seit 2009 nicht mehr erhöht worden und die Sender benötigen das Geld um ihren Bildungsauftrag erfüllen zu können. Trotz und gerade wegen dieser besonderen Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Sender, muss genau hingesehen werden, wie mit den Geldern verfahren wird. Denn die Gesellschaft werden sie in Zukunft nur entsprechend erreichen, wenn sie ihr System modernisieren und sich der neuen Mediennutzung anpassen können.