Nachweisgesetz: Arbeitsverträge prüfen und anpassen!
Schon gewusst? Seit dem 1. August 2022 drohen Bußgelder von bis zu 2.000 Euro für jeden Alt- und Neuvertrag, sollten die Änderungen des Nachweisgesetztes (NachwG), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) nicht umgesetzt werden. Sofern noch nicht erfolgt, sollten Arbeitgeber dringend ihre Arbeitsverträge prüfen und entsprechend anpassen.